Deutsche Diabetes Gesellschaft warnt vor neuem Gesetz

Sorge vor Anstieg von Fußamputationen

Die Deutsche Diabetes Gesellschaft schlägt Alarm: Die Versorgung von Menschen mit Diabetes und dem Diabetischem Fußsyndrom sei durch das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz kurz KHVVG in Gefahr.


Nationale wie internationale Daten zeigen, dass die frühzeitige Behandlung von Menschen mit einem Diabetischen Fußsyndrom an spezialisierte Fußbehandlungszentren die Rate an Amputationen um bis die Hälfte senken kann. Seit rund 20 Jahren zertifiziert die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) Fußambulanzen und größere Fußzentren. Diese aktuell 285 Einrichtungen im gesamten Bundesgebiet garantieren die fachgerechte Versorgung von Füßen laut dem aktuellen Stand der medizinischen Forschung.

Die DDG befürchtet, dass aufgrund des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) künftig viele dieser Fußbehandlungszentren schließen müssen, da ihre Expertise auf dem Gebiet der Fußpflege nicht mehr den Anforderungen des neuen Gesetzes entsprechen könnte. Dadurch würde sich die Versorgung der Füße von Menschen mit Diabetes massiv verschlechtern. „Die gewachsenen Strukturen sind durch das KHVVG massiv gefährdet“, so die DDG.

Diabetisches Fußsyndrom

In Deutschland erkranken jedes Jahr über 800.000 Menschen am Diabetischen Fußsyndrom. Ursache sind meist erhöhte Blutzucker- und Cholesterinwerte, ein schlecht einge­stell­ter Blutdruck, Übergewicht und Rauchen, wodurch Nerven- und Blutgefäße geschädigt werden. In Kombination mit schlechten Schuhen entstehen dann oft chronische, schlecht heilende Wunden an den Füßen. Bei etwa 50.000 Menschen führt dies jährlich zu einer Amputation.

Das KHVVG muss angepasst werden, um Amputationen zu vermeiden!

Die Arbeitsgemeinschaft „Diabetischer Fuß“ der DDG fordert in ihrem Positionspapier, spezialisierten und zertifizierten Fußzentren eine gesicherte Finan­zierung zu erhalten. Wichtig sei außerdem, das Personal für die Versorgung zu sichern. „Das KHVVG in der derzeitigen Vorlage ver­schlechtert die diabetologische Versorgung, indem es gut ausgebildetes diabetologisches Fachpersonal nicht berücksichtigt“, kritisierte ein Sprecher der Arbeitsgemeinschaft.

Außerdem solle die fachärztliche Zusatzbezeichnung „Diabetologie“ der Landesärztekam­mern und die Qualifikation als „Diabetologe/Diabetologin DDG“ für die Leistungsgruppe „Endokrinologie/Dia­betologie“ anerkannt werden. Fielen Fachärzte mit dieser Weiterbildung aus dieser Leistungs­gruppe heraus, könne die Versorgung von Menschen mit Diabetes und dem Diabetischen Fußsyndrom künftig kaum noch sichergestellt werden.

Recht auf zweite Meinung wäre nicht mehr zu realisieren

„Wird Expertise nicht anerkannt und ausreichend vergütet, wird es erheblich schwerer werden, Betroffenen eine leitliniengerechte Therapie zu ermöglichen“, sagte DDG-Präsident Prof. Dr. Andreas Fritsche. Auch das Recht auf eine Zweitmeinung vor einer möglichen Amputation wäre dann nicht mehr zu realisieren. „An wen sollen sich Betroffene mit einem Zweitmeinungsersuchen wenden, wenn es keine spezialisierten Anlaufstellen mehr gibt? Die Folge wäre, dass die Amputationen in Deutschland wieder zunehmen – eine dramatische und völlig unnötige Entwicklung“, so Fritsche.