Diabetisches Fußsyndrom

Amputationen: Info zu Recht auf Zweitmeinung wird Pflicht

Künftig müssen Patienten auf das Recht hingewiesen werden, sich eine qualifizierte Zweitmeinung einzuholen, bevor beim Diabetischen Fußsyndrom eine Amputation vorgenommen wird. Dr. Thomas Werner, Chefarzt am Diabeteszentrum Bad Lauterberg, erwartet, dass zukünftig weniger schnell operiert wird.

Patientenvertreter und Diabetologen hatten es lange Zeit gefordert: Nun hat der Gemeinsame Bundesaussschuss (G-BA) beschlossen, Amputationen beim Diabetischen Fußsyndrom (DFS) in die Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren aufzunehmen. Konkret bedeutet  das, dass Ärzte, die bei Patienten mit einem DFS die Indikation für eine Amputation stellen, diese darüber aufklären müssen, dass sie das Recht auf die Einholung einer zweiten unabhängigen Meinung durch auf das DFS spezialisierte Ärzte haben.

„Häufig muss zunächst mal gar nicht amputiert werden“

„Das wird letztlich zu deutlich weniger Amputationen führen“, vermutet Elke Brückel vom Diabetiker Baden Württemberg e.V., die als Patientenvertreterin mit ihrer Expertise dem G-BA zur Verfügung stand. „Wir haben lange für diese Entscheidung gerungen“, unterstreicht sie.

Auch Dr. Thomas Werner, Chefarzt am Diabeteszentrum Bad Lauterberg und Experte für das DFS spricht von einem „Meilenstein“. Er verweist auf Studien, nach denen Patienten von der Einholung einer Zweitmeinung enorm profitierten. „Sehr häufig muss zunächst mal gar nicht amputiert werden“ erklärt der Mediziner. Wichtig sei, dass Ärzte das Krankheitsbild richtig einschätzen könnten. „Die Patienten haben ja nicht nur eine Nekrose, sondern beispielsweise auch eine Durchblutungsstörung, eventuell Probleme mit dem Herzen, sind darüber hinaus vielleicht auch Dialysepatient. Das muss alles bei der Therapie berücksichtigt werden. Und dafür braucht es durchaus Spezialisten.“

Höhe der Amputation geht herunter

Wenn nun aber doch eine Amputation nötig sei, so ließe sich belegen, dass die Höhe der Amputation nach der Einholung einer Zweitmeinung meist herunter gehe. „Wäre sonst eventuell über dem Sprunggelenk amputiert worden, kann man den Eingriff bisweilen durchaus auf einen Zeh oder gar nur einen Teil des Zehs beschränken.“

Das Fazit von Dr. Werner: „Lieber zunächst mal schauen, was zu retten ist, bevor man den Chirurgen holt.“